Versand und Rücknahme

Pakete werden normalerweise 2 Tage nach Zahlungseingang mit GLS mit Bestellverfolgemöglichkeit und Ablieferung ohne Unterschrift geliefert. Wir senden Ihnen einen Link für die Bestellverfolgung. Lieferung erfolgt nur innerhalb von Deutschland.

Die Versandkosten beinhalten Verpackungen sowie die Portokosten. Wir berechnen keine Verpackungsgebühren. Die Portokosten bei GLS-Paketversand errechnen sich je nach Größe des Pakets. Unserer Versandpauschale in Höhe von 6,50 EUR liegt die Paketgröße S zugrunde. Wir raten Ihnen, mehrere Artikel stets in einer Bestellung zusammenzufassen, denn wir können zwei verschiedene Bestellungen leider nicht zusammenlegen, und die Versandkosten müssen dann separat für jede Bestellung berechnet werden. Ihr Paket ist bei Versand mit GLS bis max. 750 EUR versichert und unsere Ware wird sorgfältig verpackt. Ab einem Warenwert von 50,00 EUR liefern wir versandkostenfrei.

Gutscheine versenden wir als Briefsendung ohne Versandkosten.

Warensendungen (Postversand) erfolgen immer unversichert. Das Risiko trägt der Käufer. Die Abmessungen bei Warensendungen dürfen folgende Maße nicht überschreiten: Länge: bis 35,3 cm, Breite: bis 25 cm, Höhe: bis 5 cm, Gewicht: 500 g (Porto 1,95 EUR).


Rücksendungen ohne berechtigten Gründe innerhalb der gesetzlich geregelten 14-Tage-Frist müssen in Originalverpackung mit dem Original-Etikett auf Ihre Kosten erfolgen. Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt erst nach Eintreffen der retournierten Ware. Die Rücknahme von bereits benutzter Ware ist ausgeschlossen.

Reklamationen: Die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren setzt das Vorliegen eines Kaufvertrages voraus. Die Sachmangelhaftung wird nur ausgelöst, wenn z.B. die Handtasche zum Übergabezeitpunkt an den Käufer einen Mangel aufweist. Anders als bei der Garantie führt bei der Sachmangelhaftung nicht jeder Defekt zu einem Anspruch des Käufers. Ein Defekt durch gewöhnliche Abnutzung oder unsachgemäße Nutzung, bei dem der Artikel seine bestimmungsgemäße Brauchbarkeit verliert wird nicht als Gewährleistungsfall gesehen. In den ersten sechs Monaten nach der Übergabe liegt die Beweislast beim Verkäufer, da vermutet wird, dass die Ware bereits von Anfang an mangelhaft war. In diesem Fall kann der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Nach mehr als sechs Monaten muss jedoch der Käufer beweisen, dass die Kaufsache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war. Als Gewährleistungsschäden zählen Verarbeitungs- oder Materialfehler am Produkt, das bedeutet die Ware verfügt nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder ist für den üblichen Gebrauch ungeeignet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Artikel nicht unsachgemäß Behandelt oder durch äußere Einflüsse beschädigt wurde.